Inventiveness Group · LeanClock
Allgemeine Geschäftsbedingungen
LeanClock · Software zur Zeit-, Team- und Auftragsorganisation · Fassung vom 14.09.2026
1. Vertragspartner und Geltung
Vertragspartner ist Inventiveness Group, Inh. Thomas Droese, Herzog-Ferdinand-Straße 54, 32525 Minden (im Folgenden „Anbieter“). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von LeanClock durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden über diesen Buchungsdialog nicht angeboten. Wer für ein Unternehmen handelt, muss hierzu befugt sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters.
2. Leistungen und Bereitstellung
LeanClock wird über das Internet zur Verfügung gestellt. Maßgeblich sind der bei der Buchung ausgewählte Tarif, die Buchungsübersicht und ausdrücklich vereinbarte Leistungen. Entwicklungspläne, Wettbewerbsvergleiche und als geplant oder ungeprüft gekennzeichnete Funktionen sind keine Leistungszusage. Die Bereitstellung einer Schnittstelle ersetzt weder einen Vertrag mit deren Anbieter noch erforderliche Berechtigungen, Lizenzen oder den Verbindungstest für den konkreten Anwendungsfall.
Der öffentliche Checkout unterstützt echte PayPal-Zahlungen. Eine Zahlung setzt die ausdrücklich bestätigte kostenpflichtige Buchung voraus. Eine reine Registrierung löst keinen Einzug aus.
Solange ein gesonderter Checkout ausdrücklich als Sandbox oder Testbuchung gekennzeichnet ist, entsteht daraus kein entgeltlicher Produktivvertrag und kein Anspruch auf eine produktive Zahlungsabwicklung. Sandbox-Buchungen verwenden Testkonten und Testdaten. Ein Wechsel zu echten Zahlungen erfordert eine gesonderte, ausdrücklich als zahlungspflichtig bezeichnete Buchung. Ein kostenloser Unternehmenszugang allein löst keine Tarifbuchung aus.
3. Buchung und Vertragsabschluss
Vor der Bestätigung können Paket, Anzahl der Lizenzen und Rechnungsdaten geändert werden. Mit der abschließenden Buchungsbestätigung gibt der Kunde ein Angebot zu den angezeigten Bedingungen ab. Bei kostenpflichtigen Buchungen wird anschließend die Zahlungsvereinbarung bei PayPal bestätigt. Der Anbieter nimmt das Angebot durch ausdrückliche Bestätigung oder Bereitstellung der bezahlten Lizenz an; die bloße Weiterleitung zu PayPal ist keine Annahme. Starter ohne kostenpflichtige Zusatzleistungen wird mit Bestätigung der kostenlosen Aktivierung bereitgestellt. Bei Starter mit ausgewählten Zusatzleistungen ist für diese Leistungen eine gesonderte kostenpflichtige Bestätigung erforderlich; die drei Starter-Lizenzen selbst bleiben kostenlos. Vertragssprache ist Deutsch. Die geltende Fassung dieser AGB kann vor der Buchung geöffnet, gespeichert und gedruckt werden. Die Buchungsübersicht dokumentiert die gewählte Leistung.
4. Lizenzen und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache Recht, LeanClock für eigene betriebliche Zwecke mit der gebuchten Zahl von Lizenzen zu nutzen. Ein aktiver Benutzerzugang, einschließlich Administration, belegt einen Platz. Ein inaktiver Benutzer oder ein Zugang eines inaktiven Mitarbeiters belegt keinen Platz. Ein Mitarbeiterdatensatz ohne Benutzerzugang verbraucht keine Lizenz. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden.
Die Lizenz gehört zum Unternehmen. Scheidet ein Mitarbeiter aus, kann dessen Platz während der verbleibenden Laufzeit ohne erneute Berechnung einer anderen Person zugewiesen werden. Der Wechsel beginnt keine neue Laufzeit. Sind alle Plätze belegt, muss der Kunde vor Aktivierung weiterer Benutzer zusätzliche Lizenzen ausdrücklich buchen. Eine Mitarbeiteranlage allein ist keine Zustimmung zum Kauf. Eine Weitervermietung an andere Unternehmen ist nur nach Vereinbarung zulässig.
5. Preise und Zahlung
Starter umfasst dauerhaft drei kostenlose, wiederverwendbare Lizenzen. Pro kostet 3 EUR netto je Lizenz und Monat, somit 36 EUR netto für zwölf Monate. Expert kostet 6 EUR netto je Lizenz und Monat, somit 72 EUR netto für zwölf Monate. Enterprise wird ab 50 Mitarbeitern individuell vereinbart. Bei Pro und Expert sind alle gebuchten Lizenzen kostenpflichtig; die ersten drei Plätze sind dort nicht zusätzlich kostenlos. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Gesamtbetrag und Steuer werden vor der Buchung angezeigt.
Jahresbeiträge werden zwölf Monate im Voraus erhoben. Später hinzugekaufte Lizenzen haben eine eigene Jahreslaufzeit. Im Produktivbetrieb erfolgt der Einzug über die vom Kunden bestätigte PayPal-Zahlungsvereinbarung; die dort verfügbaren Zahlungsquellen hängen von PayPal und dem Kundenkonto ab. Der Anbieter erhält keine vollständigen Karten- oder Bankzugangsdaten. Zahlungsfehler berechtigen nicht zur mehrfachen Berechnung desselben Beitrags. Offene oder unklare Zahlungsergebnisse werden vor erneuter Belastung geklärt.
Optional angebotene Einmalleistungen werden zusätzlich zu den Lizenzbeiträgen berechnet. Sie sind nicht Voraussetzung für die Nutzung von Starter. Art, Leistungsbeschreibung, Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag werden vor der Bestätigung angezeigt. Lizenzbeiträge und Einmalleistungen können als getrennte PayPal-Einzüge erscheinen; maßgeblich bleiben die jeweils bestätigten Positionen.
5a. Einmalige Einrichtung, Schulungen und Expertencheck
Zusätzlich buchbar sind der Einrichtungsservice (349 EUR netto), die Admin-Schulung (499 EUR netto), die Team- und Mitarbeiterschulung (299 EUR netto) und der LeanClock Expertencheck (65 EUR netto), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der vor der Buchung angezeigte Leistungsumfang und Gesamtpreis. Einmalleistungen verlängern sich nicht automatisch und erzeugen keine zusätzlichen Softwarelizenzen.
Die Durchführung erfolgt nach Terminvereinbarung und Abstimmung der Themen anhand der vom Kunden bereitgestellten Angaben. Die Einrichtung umfasst die Abstimmung von Unternehmensdaten, Mitarbeiterzugängen, Arbeitszeitmodellen und benötigten Einstellungen. Datenmigrationen, individuelle Programmierung und zusätzliche Fremdleistungen werden bei Bedarf gesondert vereinbart. Schulungen werden online durchgeführt. Der Expertencheck ist eine technische und organisatorische Durchsicht der LeanClock-Einstellungen, keine Rechts- oder Steuerprüfung und keine Zertifizierung.
Eine angegebene Kanzlei- oder Partnerreferenz dient der Zuordnung des Einrichtungsauftrags. Eine Zusammenarbeit mit Dritten und deren Zugriff auf betriebliche Daten werden gesondert mit dem Kunden abgestimmt. Eine Partnerreferenz allein erteilt keine Zugriffsberechtigung. Gesetzliche Leistungs-, Mängel- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Eine kostenpflichtige Lizenz läuft zwölf Monate ab dem in der Lizenzverwaltung ausgewiesenen Beginn. Sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate zum vereinbarten Preis, solange die Verlängerung nicht vor Beginn des nächsten Lizenzjahres beendet wurde. Das gilt auch für vorübergehend freie Lizenzplätze. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend oder ohne gesonderte Vereinbarung für bestehende Buchungen.
Die Administration kann in „Lizenz & Abrechnung“ einzelne Lizenzen auf „Nicht verlängern“ setzen oder alle weiteren automatischen Einzüge beenden. Eine Kündigung ist auch per E-Mail an datenschutz@inventiveness.de unter Angabe des Unternehmens möglich. Sie wirkt zum Ende der jeweiligen bezahlten Laufzeit. Die Deaktivierung eines Mitarbeiters kündigt keine Lizenz. Bereits bezahlte Laufzeiten bleiben nutzbar und übertragbar; allein aus einer vorzeitigen Nichtnutzung entsteht kein anteiliger Erstattungsanspruch. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Erstattung, außerordentliche Kündigung und Anbieterwechsel bleiben unberührt.
Starter wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif um. Der Kunde kann den kostenlosen Zugang jederzeit beenden. Gesetzliche und außerordentliche Kündigungsrechte bleiben auch beim kostenlosen Tarif bestehen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt zutreffende Stamm- und Rechnungsdaten bereit, schützt seine Zugänge und informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch. Er vergibt Berechtigungen entsprechend den betrieblichen Aufgaben und prüft erfasste Zeiten, Freigaben sowie Export- und Abrechnungsergebnisse. Er stellt sicher, dass hochgeladene Inhalte rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Unzulässig sind insbesondere unberechtigte Zugriffe auf fremde Daten, Schadsoftware und eine Nutzung, welche die Sicherheit des Dienstes gefährdet.
Arbeitszeit-, Tarif-, Vergütungs- und Abwesenheitsregeln sowie erforderliche Mitbestimmung und Beschäftigteninformationen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. LeanClock unterstützt diese Prozesse, trifft aber keine verbindlichen arbeitsrechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen. Automatische Hinweise ersetzen nicht die Prüfung besonderer Beschäftigtengruppen oder betrieblicher Ausnahmen. Diese Mitwirkungspflichten schränken die vereinbarte Leistung und die gesetzlichen Pflichten des Anbieters nicht ein.
8. Betrieb, Mängel und Sperrung
Der Anbieter erhält die vereinbarte Funktionalität und Sicherheit während der Vertragsdauer. Notwendige Wartung und Änderungen werden, soweit planbar und erheblich, rechtzeitig mitgeteilt. Wesentliche vereinbarte Funktionen dürfen nicht ersatzlos entfallen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Wiederherstellungsfrist gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung über die im Impressum genannten Kontaktwege. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder erheblichem vertragswidrigem Verhalten darf der Anbieter betroffene Zugriffe im erforderlichen Umfang vorübergehend beschränken. Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Eine sofortige Beschränkung setzt voraus, dass ein Abwarten unzumutbar wäre. Der Anbieter begründet die Maßnahme und hebt sie nach Wegfall der Ursache auf. Ein Zahlungsverzug führt nicht zur sofortigen Löschung von Kundendaten.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Zugangsinformationen vertraulich und beschränken deren Verwendung auf Vertragszwecke. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Für eigene Vertrags- und Abrechnungsdaten gilt die Datenschutzerklärung. Für Beschäftigten- und Kundendaten, die der Anbieter auf Weisung des Kunden verarbeitet, ist vor produktiver Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der konkreten Schutzmaßnahmen abzuschließen. Diese AGB ersetzen sie nicht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur im vereinbarten Umfang und mit einer geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
10. Datenherausgabe und Anbieterwechsel
Der Kunde behält seine Rechte an den eingebrachten Daten. Er kann verfügbare Exporte nutzen und eine vollständige, mandantenbezogene Herausgabe über datenschutz@inventiveness.de anfordern. Der Export umfasst vorhandene Stamm-, Zeit-, Korrektur-, Abwesenheits-, Projekt-, Kunden-, Planungs-, Beleg-, Dokument- und Konfigurationsdaten sowie zugehörige Metadaten und kundenspezifische Nachweise. Strukturierte Daten werden in einem gängigen maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON), Dateien im gespeicherten Originalformat bereitgestellt. Zugangsschlüssel, Passwörter, fremde Mandantendaten, Quellcode und interne Sicherheitsinformationen gehören nicht zum Export; der Ausschluss darf die Herausgabe der eigenen exportierbaren Daten nicht verhindern.
Für einen Wechsel nach Kapitel VI der EU-Datenverordnung kann der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter, zur eigenen Infrastruktur oder eine Löschung verlangen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate, der anschließende Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Gesetzlich zulässige technische Ausnahmen werden fristgerecht begründet; eine Verlängerung erfolgt nur nach den dort vorgesehenen Voraussetzungen. Der Anbieter unterstützt den Wechsel, erhält im Übergang die vertragliche Leistung und Sicherheit und informiert über bekannte Risiken. Danach bleiben die exportierbaren Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Ein Wechselentgelt wird nicht erhoben. Gesetzlich geschuldete Informationen und Unterstützung sind darin eingeschlossen.
Der Anbieter bestätigt den Abschluss des Wechsels beziehungsweise der angeforderten Löschung. Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf der Abruffrist werden verbleibende Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; bei einer ausdrücklich später gewünschten Vertragsbeendigung wird der vereinbarte Zeitpunkt berücksichtigt. Gesicherte Kopien werden entsprechend dem vereinbarten Backup- und Löschplan ausgenommen vom normalen Zugriff bis zu ihrem Auslauf geschützt. Zwingende Rechte aus der EU-Datenverordnung gehen entgegenstehenden Laufzeitregelungen vor. Gesonderte Vertragsbeendigungsentgelte werden nicht vereinbart.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mitverantwortung und Schadensminderungspflichten beider Parteien bleiben bestehen; ein pauschaler Ausschluss für Datenverlust wird nicht vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Änderungen dieses Vertrags erfordern eine wirksame Vereinbarung; Schweigen gilt nicht pauschal als Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, treten die gesetzlichen Regelungen an ihre Stelle.